Lemberger IT + Service GmbH

Stand 01.01.2015

1. Verkauf von Hardware und Software ( Kaufleute)

 § 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Lemberger IT + Service GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma Lemberger IT + Service GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma Lemberger IT + Service GmbH anzuzeigen.

Unsere Angebote sind freibleibend soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§2 Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen der Firma Lemberger IT + Service GmbH sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma Lemberger IT + Service GmbH. Im Verzugsfalle ist die Firma Lemberger IT + Service GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Lemberger IT + Service GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

Die Firma Lemberger IT + Service GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

§3 Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma Lemberger IT + Service GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma Lemberger IT + Service GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma Lemberger IT + Service GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma Lemberger IT + Service GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma Lemberger IT + Service GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma Lemberger IT + Service GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma Lemberger IT + Service GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma Lemberger IT + Service GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma Lemberger IT + Service GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma Lemberger IT + Service GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware die Geschäftsräume oder das Lager der Firma Lemberger IT + Service GmbH verlässt.

§4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma Lemberger IT + Service GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma Lemberger IT + Service GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma Lemberger IT + Service GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma Lemberger IT + Service GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma Lemberger IT + Service GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma Lemberger IT + Service GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma

Lemberger IT + Service GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma Lemberger IT + Service GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma Lemberger IT + Service GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Lemberger IT + Service GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Die Firma Lemberger IT + Service GmbH nimmt die vorerwähnten Abtretungen an.

§5 Haftungsbeschränkung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte (Ziffer 6) hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Firma Lemberger IT + Service GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich die Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sofern die Firma Lemberger IT + Service GmbH fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist ihre Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Sofern die vertragliche Haftung der Firma Lemberger IT + Service GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Firma Lemberger IT + Service GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

§6 Gewährleistung und Widerruf

Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden. Ein Mangel der gelieferten Ware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zur vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet.

Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma Lemberger IT + Service GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Lemberger IT + Service GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde führt den vollen Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Die Firma Lemberger IT + Service GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen

(Nacherfüllung). In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen.

Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Firma Lemberger IT + Service GmbH hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sofern der Firma Lemberger IT + Service GmbH ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen.

Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat .Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, abzüglich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§7 Vertraulichkeit

Die Firma Lemberger IT + Service GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

§8 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen und –Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Abrede, die dieses Erfordernis aufhebt.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma Lemberger IT + Service GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Lemberger IT + Service GmbH abtreten.

Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma Lemberger IT + Service GmbH- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Verkauf von Hardware und Software ( Verbraucher)

 §1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Kunde erwirbt von der Firma Lemberger IT+ Service GmbH die in der Vereinbarung/Auftragsbestätigung/Rechnung bezeichnete Hardware sowie die zugehörige Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form.

1.2 Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. Der Begriff „Hardware“ schließt im Folgenden solche Programme mit ein.

1.3 Die korrekte Auswahl und Dimensionierung der bestellten/gekauften Hardware obliegt dem Kunden und ist dessen alleiniges Risiko. Die Firma Lemberger IT+ Service GmbH führt auf gesonderten Auftrag des Kunden und zu gesonderten Konditionen Auswahlberatungen durch.

1.4 Die Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch die Firma Lemberger IT+ Service GmbH sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

1.5 Unsere Angebote sind freibleibend soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

1.6 Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

1.7 Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§2 Lieferzeit und Lieferung

2.1 Die Hardware wird zum vereinbarten Termin geliefert. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Hardware die Geschäftsräume der Firma Lemberger IT+ Service GmbH verlassen hat.

2.2 Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand ab den Geschäftsräumen oder durch Übernahme durch den Kunden in den Geschäftsräumen der Firma Lemberger IT+ Service GmbH. Im Falle des Versands wird die Firma Lemberger IT+ Service GmbH entweder selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Speditionen) die Hardware an den vereinbarten Lieferort liefern oder versenden.

2.3 Ist die von der Lemberger IT+ Service GmbH geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder von der Firma Lemberger IT+ Service GmbH unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei Vorlieferanten der Firma Lemberger IT+ Service GmbH – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist die Firma Lemberger IT+ Service GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichtet. Er wird in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten.

§3 Mängelansprüche

3.1 Ein Mangel der Hardware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet.

3.2 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu fordern (Nacherfüllung). Die Firma Lemberger IT+ Service GmbH wird alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen.

3.3 Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Firma Lemberger IT+ Service GmbH hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und, sofern die Firma Lemberger IT+ Service GmbH ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

3.4 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren seit Übergabe der Hardware an den Kunden.

$4 Haftungsbeschränkung

4.1 Die Firma Lemberger IT+ Service GmbH haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.

4.2 Die Firma Lemberger IT+ Service GmbH haftet im Übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

4.3 Die Haftung nach Ziff. 4.2 ist zudem summenmäßig auf das 1-fache der Vergütung beschränkt, die für das Produkt geschuldet wird, für welches nach diesem Vertrag die höchste Nettovergütung zu zahlen ist.

4.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sofern sich eine Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt.

4.5 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.

4.6 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Firma Lemberger IT+ Service GmbH nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

§5 Vergütung

5.1 Der Kunde zahlt der Firma Lemberger IT+ Service GmbH den ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

5.2 Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

§6 Eigentumsvorbehalt und Widerruf

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Hardware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertragsverhältnis vor.

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat .Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, abzüglich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

7.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

§8 Schlussbestimmungen

8.1 Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung, Änderung und einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Pflege von Software (Kaufleute)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die im Rahmen einer zwischen der Firma Lemberger IT + Service GmbH – im Folgenden Auftragnehmer genannt – und dem Kunden – im Folgenden Auftraggeber genannt – geschlossenen Vereinbarung über die Pflege von Software erbracht werden.

Sie gelten nicht für die Softwareüberlassung, die Softwareerstellung oder den Verkauf und die Wartung von Hardware.

§3.1. Leistungsbeschreibung

3.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Pflege der in der Vereinbarung beschriebenen Software. Die Pflege der Software umfasst folgende Leistungen:

die Behandlung von Problemen der Software nach Ablauf der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen gegenüber dem Verkäufer

die Anpassung der Software an sich ändernde Umweltbedingungen (Gesetzesänderungen, technische Änderungen) durch die Lieferung von Updates in unregelmäßigen Abständen,

3.14.3 Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet. Sie bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

§3.2. Problembehandlung

3.2.1 Die Problembehandlung ist erst nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen gegenüber demjenigen geschuldet, vom dem die Software erworben wurde. Die Problembehandlung erfolgt erst nach Mitteilung eines Problems durch den Auftraggeber.

3.2.2 Der Auftraggeber hat das aufgetretene Problem nach besten Möglichkeiten zu beschreiben. Soweit das Programm eine Fehler- oder eine andere Meldung ausgibt, ist diese dem Auftragnehmer weiterzuleiten. Zur Beschreibung des aufgetretenen Problems gehört es auch, gegenüber dem Auftragnehmer darzustellen, nach welchem Ablaufschritt das Problem oder die Meldung auftritt.

3.2.3 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber anhand der Problembeschreibung einen Lösungsvorschlag anbieten, der eine Umgehung des Problems ermöglicht. Die Problembehandlung erfolgt in einem der Art und dem Umfang des Problems angemessenen Zeitraum seit der Mitteilung des Problems.

§3.3. Lieferung von Updates

3.3.1 Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber in unregelmäßigen Abständen Updates. Die Lieferung erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung durch Zusendung einer CD-ROM oder im Wege der Datenfernübertragung (Internet). Im Falle der Lieferung der Updates mittels CD-ROM hat der Auftraggeber die Updates unter Verwendung des Installationsassistenten selbst zu installieren.

3.14.4 Soweit die Vertragsparteien die Lieferung der Updates durch Bereitstellung im Internet vereinbart haben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber per E-Mail über die Bereitstellung des Updates informieren und ihm in dieser E-Mail einen Link und per Telefax ein Passwort zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist dann in der Lage, unter Anklicken des Links in der E-Mail die entsprechende Internetseite

aufzurufen und nach Eingabe seines Passwortes das Update zu downloaden. Die Installation hat der Auftraggeber anhand der beschriebenen Installationsschritte und mit Hilfe des Installationsassistenten selbst vorzunehmen.

§3.4. Telefonischer Support

Der Telefonische Support steht dem Auftraggeber im Rahmen der Geschäftszeiten der Firma Lemberger IT + Service zur Verfügung. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung ist kostenpflichtig.

§3.5. Zusammenarbeit

3.5.1 Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig Ansprechpartner benennen, die der jeweils anderen Vertragspartei für Problemmeldungen, Terminabsprachen etc. zur Verfügung stehen.

3.5.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Mitteilung des aufgetretenen Problems unverzüglich informieren, bis wann mit einem Vorschlag zur Problemumgehung zu rechnen ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber weiterhin unverzüglich darüber informieren, wenn für einen Vorschlag zur Problemumgehung weitere Informationen notwendig sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

3.5.3 Bedarf die Problembehandlung und die Problemanalyse der Anwesenheit vor Ort, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zugang zu den Räumen und der Software zu verschaffen. Er ist weiterhin verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzung des Rechners zu gestatten, auf dem sich die Software befindet, wenn und soweit dieses zur Problembehandlung notwendig ist. Der Auftraggeber kann verlangen, dabei anwesend zu sein.

3.5.4 Der Auftragnehmer wird die Problembehandlungen dokumentieren. Der Auftraggeber kann Einsicht in die Dokumentationen verlangen.

3.5.5 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, wenn aufgrund besonderer Umstände die Bereitschaft des Auftragnehmers zur Entgegennahme von Problemmitteilungen mehr als 24 Stunden nicht gewährleistet ist. Er wird dem Auftraggeber in diesem Falle für den betreffenden Zeitraum eine Ausweichlösung anbieten.

3.5.6 Soweit der Auftraggeber die Software nicht vom Auftragnehmer erworben hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den Tag der Ablieferung der Software schriftlich zu benennen und auf erstes Anfordern gegenüber dem Auftragnehmer nachzuweisen.

§3.6. Datensicherung

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, in regelmäßigen Abständen eine seinem Geschäftsbetrieb anwendungsadäquate Datensicherung vorzunehmen.

§3.7. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, Dokumente oder Unterlagen geheim zu halten, die ihnen aufgrund und im Zusammenhang mit der Abwicklung und dem Abschluss dieses Vertrages bekannt werden.

Geheimhalten bedeutet, dass diese Informationen, Dokumente und Unterlagen nicht Dritten gegenüber mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Dritter ist jeder, der nicht Partei dieses Vertrages oder deren gesetzlicher Vertreter ist. Dritte sind deshalb auch die Mitarbeiter der Vertragsparteien, sofern deren Eintritt in den Vertragsabschluss oder die Vertragsabwicklung der jeweils anderen Vertragspartei nicht schriftlich unter Benennung des Namens mitgeteilt wurde. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner bereits vor Abschluss des Vertrages und vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren. Sollten Informationen, Dokumente oder Unterlagen einer Vertragspartei bekannt werden, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, hat die jeweilige Vertragspartei die andere Vertragspartei unter Mitteilung der Quelle hierauf hinzuweisen. Die Geheimhaltungspflicht gilt ferner nicht, soweit die Vertragsparteien zur Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

§3.8. Mängelansprüche des Auftraggebers

3.8.1 Die Mängelansprüche für die Lieferung der Updates richten sich nach den kaufrechtlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe:

3.8.1.1 Ein Mangel der Updates ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Update nicht die üblichen und aufgrund der gesetzlichen und technischen veränderten Vorgaben zu erwartenden Funktionalitäten und die zu erwartende Lauffähigkeit aufweist. Ein Mangel des Updates liegt auch dann vor, wenn es sich nicht installieren lässt oder die Installation fehlerhaft ist. Ein Mangel des Updates ist ferner dann anzunehmen, wenn die Software vor Installation des Updates fehlerfrei lief und nunmehr Fehler aufweist.

3.8.1.2 Im Falle des Auftretens eines Mangels kann der Auftraggeber Nachbesserung oder Nachlieferung (Nacherfüllung) nach seiner Wahl verlangen. Der Auftragnehmer kann die gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Falle auf die andere Form der Nacherfüllung.

3.8.1.3 Der Auftraggeber kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels des Updates angemessener Teil der vereinbarten Vergütung des vorangegangenen Monats bereits durch den Auftraggeber bezahlt ist.

3.8.1.4 Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der geltend gemachte Mangel auch nach dem zweiten Versuch nicht beseitigt werden konnte.

3.8.1.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und vom Auftragnehmer, sofern Letzterem ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz verlangen.

Anstelle des Schadensersatzes steht dem Auftraggeber der Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu. Der Auftraggeber ist daneben zur Minderung nicht berechtigt.

3.8.1.6 Führt die Nachlieferung zur Fehlerbeseitigung, ist der Auftraggeber verpflichtet, das mangelhafte Update dem Auftragnehmer zurückzugewähren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber den Wertersatz der durch Einsatz des Updates gezogenen Nutzungen oder der böswillig nicht gezogenen Nutzungen zu verlangen.

3.8.2 Der Auftraggeber hat die Updates unverzüglich nach Lieferung oder Bereitstellung im Internet einschließlich Zugangslink und Passwort, soweit dieses nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt das Update als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.8.3 Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt das Update auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

3.8.4 Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

3.8.5 Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen beginnt bei Übergabe des Updates oder Upgrades, bei Bereitstellung via Internet mit der Ermöglichung des Zugangs zum Download des Updates oder Upgrades und beträgt ein Jahr.

§3.9. Haftung

3.9.1 Der Auftragnehmer haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.

3.9.2 Der Auftragnehmer haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten) und es sich bei den entstandenen Schäden um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

3.9.3 Im Falle der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach 3.9.2. wird die Höhe des Schadensersatzanspruches auf das einfache der vom Auftraggeber geschuldeten monatlichen Nettovergütung beschränkt.

3.9.4 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.

3.9.5 Der Auftragnehmer haftet für den Verlust von Daten, Programmen etc. nur in der Höhe des Aufwandes, der für die Wiederherstellung der Daten bei einer dem Geschäftsbetrieb anwendungsadäquaten Datensicherung notwendig wäre.

§3.10. Vergütung

3.10.1 Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer die vereinbarte monatliche Vergütung.

Die Vergütung ist zum 3. Eines jeden Monats im Voraus für diesen Monat zu entrichten. Sie ist mit diesem Tage fällig. Im Falle des Verzuges durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu.

3.14.5 Die monatliche Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:

Für die Erstellung der Updates und für die Bereitstellung des Telefonischen Supports sind anteilig 3/5 des Betrages kalkuliert. Die restlichen 2/5 des Betrages stehen für die Fehlerbeseitigungen im Sinne von 3.1.1 bereit.

3.10.3 Reisekosten werden gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt.

3.10.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung anzupassen. Er wird diese Änderungen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich 6 Wochen zuvor ankündigen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zum Ende des der Ankündigung folgenden Monats durch schriftliche Erklärung zu kündigen.

§3.11. Zurückbehaltungsrechte

3.11.1 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

3.14.6 Eine Aufrechnung mit Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§3.12. Vertragslaufzeit/Kündigung

3.12.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist zum Ende eines jeden Kalenderquartals mit einer Frist von einem Monat für beide Vertragsparteien kündbar. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

3.12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

3.12.3 Jede Kündigung ist schriftlich auszusprechen. Die Erklärung in elektronischer Form oder Textform genügt hierfür nicht.

§3.13. Schriftlichkeitserfordernis

Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form genügt der Schriftform nicht. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftlichkeitserfordernisses.

§3.14. Schlussbestimmungen

3.14.1 Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht

3.14.2 Erfüllungsort ist der vereinbarte Lieferort.

3.14.3 Für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sich ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

Lemberger IT + Service GmbH
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80796 München

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